Verkaufsbedingungen:
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Verkäufer und Käufer erkennen hiermit an, dass die Verkaufsbedingungen auch im Falle einer späteren Unterzeichnung etwaiger neuer allgemeiner Verkaufsbedingungen über Telekommunikationssysteme ihre Gültigkeit behalten , unbeschadet der folgenden Bestimmungen.
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Liefertermine sind nicht als endgültig anzusehen . Die verspätete Ausführung von Bestellungen begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz, Vertragsrücktritt oder Minderung, sofern dies nicht bei der Bestellung ausdrücklich vereinbart wurde.
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GRETO Ltd. lehnt jede Verantwortung für Lieferverzögerungen aufgrund von Transportmitteln oder Umständen ab, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. In Ermangelung genauer Anweisungen erfolgt der Versand mit dem von GRETO Ltd. als am besten geeigneten Transportmittel.
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Der Transport der Waren erfolgt in jedem Fall im Namen und auf alleinige Gefahr des Käufers, auch wenn die Ware frachtfrei verkauft oder versandt wird.
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Mängelrügen müssen innerhalb von acht Tagen ab Erhalt der Ware geltend gemacht werden und die GRETO Ltd. muss die Richtigkeit der Beanstandungen bestätigen. In solchen Fällen beschränkt sich die Haftung der GRETO Ltd. ausschließlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware.
6. Der Käufer ist verpflichtet, vor der Freigabe der Ware deren Zustand und Gewicht zu überprüfen. Im Falle
Bei Fehlmengen oder Schäden muss der Käufer den Schadensbericht vom Spediteur anfordern und dieser wird
muss er seine eigenen Vorbehalte in die Versanddokumente schreiben.
7. Im Vergleich zu früheren Lieferungen oder Proben können Feuchtigkeit, Qualität und Farben der Fasern ein
Garantie mit gewissen Näherungswerten. GRETO Ltd. verpflichtet sich zur Einhaltung der folgenden Toleranz
Ebene auf jeder Lieferung: a. Dicke ist mit einer Toleranz von +- 7% der Überdicke von garantiert
Fasern, während Einzelfasern mit einer Toleranz von +-20 % garantiert sind; b. Feuchtigkeit ist innerhalb von 2 % garantiert.
8. Zahlungen sind nur gültig, wenn sie direkt an die registrierten Bankdaten von GRETO Ltd. geleistet werden. Jede Zahlung
vor dem vereinbarten Ablaufdatum erfolgt, gibt dem Käufer keinen Anspruch auf einen Rabatt oder
Teile der Zahlungen zurückzuhalten. Nach Ablauf der Zahlungsfrist verliert der Käufer das Recht
Der vereinbarte Rabatt wird gegebenenfalls in Abzug gebracht. Jeder Zahlungsverzug gilt als Nichterfüllung des Vertrages und berechtigt den Verkäufer zur Einstellung der Lieferung. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe der von den Hauptbanken geltenden Zinssätze zuzüglich 4 % berechnet. GRETO Ltd. ist in jedem Fall berechtigt, den Rechnungsbetrag oder ausstehende Gutschriften in Wechselform zu bringen.
9. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
10.Die Parteien verpflichten sich, etwaige Meinungsverschiedenheiten, die während der Vertragsabwicklung entstehen können, in
Übereinstimmung mit den Gebräuchen und Gepflogenheiten der Handelskammer in Riga, Lettland . Die Parteien erkannten
das Gericht Riga als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag, auch wenn dieser registriert wurde
anderswo.
